
PROBLEM
Über Jahre hinweg wurde seitens der Stadt Schönebeck bzw. des Salzlandkreises eine Dauernutzung von Grundstücken billigend in Kauf genommen. Einigen Dauerbewohnern wurden Nutzungsuntersagungen zum dauerhaften Wohnen angekündigt.
Wo stehen wir damit?
Präzisierung der Aussagen zum Dauerwohnen vom 09.02.2021
In Vorbereitung der Stadtratssitzung im November 2020, TOP – 8 Antrag Bebauungsplan Plötzky „Pfeiffers See“ – übergab der Salzlandkreis der Stadt Schönebeck eine Stellungnahme, aus der hervorgeht, dass dieser auf der Grundlage eines Konzeptes zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände in den Naherholungsgebieten der Ortschaften Pretzien und Plötzky auch im Gebiet „Am Pfeiffers See“ ordnungsrechtlich tätig war.
Die Auswertung dieser Bestandsaufnahme hatte ergeben, dass dort etliche Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, also dauerhaft im Vereinsgebiet wohnen. Anhand eines Bewertungssystems, welches der gegenwärtigen Vereinsleitung unbekannt ist, wurde ermittelt, inwieweit eine vorübergehende Duldung der dauerhaften Wohnnutzung in Frage kommen könnte. Bei dieser Bewertung sollen vor allem die Dauer der bereits ausgeübten Wohnnutzung und das Lebensalter der Bewohner berücksichtigt sowie soziale Härten vermieden werden. Für einige von ihnen könnten Nutzungsvereinbarungen bis zum Lebensende und mit anderen für ein befristetes Wohnrecht abgeschlossen werden.
Zu beachten ist allerdings die Auskunft der Mitarbeiter*innen des Landkreises, dass Vereinbarungen hierüber erst nach der Beendigung des bei der Stadt Schönebeck formell noch laufenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (B-Plan) erarbeitet werden können. Somit erst nach der Rücknahme dieses Antrages oder dessen sonstiger Erledigung.
Der Vorstand des Vereins betont ausdrücklich, dass ihm keine Informationen vorliegen, welche Personen der Landkreis für eine Dauernutzungsvereinbarung geeignet hält. Auch hat er keinerlei Einfluss auf dessen Entscheidungen oder den Ausgang des Verfahrens.
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