Am 16. Juni d.J. wurde der Ausbau des Weges A bis auf einige Restarbeiten fertiggestellt und abgenommen. Damit ist dieser Weg der zukünftige Hauptzufahrtsweg zur Verteidigung des Umflutdeiches bei zukünftigem Hochwasser. Die gesamte Maßnahme wurde über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013“ finanziert.

Für uns verbessern sich damit die Zufahrtsmöglichkeiten in unserem Vereinsgebiet ganz entscheidend. Dies war eine Motivation für uns, diesen Ausbau als Zufahrtsweg zur Deichverteidigung zu beantragen und über mehrere Jahre voranzutreiben.

Entsprechend den Anforderungen des Landesbetriebes für Hochwasserschutz wurde der Weg für zeitweilig schweren Fahrverkehr mit einer 3,00m breiten Asphaltdecke mit Dachprofil, mit beidseitig je 0,75m breiten Versickerungsstreifen, 2 Ausweichstellen (eine am Lerchenweg, eine am Spechtweg) geplant und ausgeführt. Der 3,0 m breite Weg sichert die Befahrbarkeit in jeweils eine Richtung. Bei Gegenverkehr sollte man vorausschauend an der Ausweichstelle warten, bis die Fahrtrichtung frei wird.

Es gilt dabei für alle, die den Weg benutzen, einige Dinge zu beachten, um die dauerhafte Befahrbarkeit zu sichern:

  1. Es gilt wie bisher auch ein Fahrverbot für alle, die nicht Anlieger sind. Ausgenommen sind natürlich Versorger-,Entsorger- und Notfallfahrzeuge.

2. Die maximale Geschwindigkeit ist mit 20km/h festgelegt. Am Anfang und am Ende, sowie in der Mitte des etwa 540m langen Weges werden noch demontierbare Schwellen quer zur Fahrbahn angebracht, um geschwindigkeitsmindernd zu wirken.

3. Die beidseitig mindestens je 0,75m breiten Versickerungsstreifen sind eine Auflage der Wasserbehörde, bestehend aus einer Schotterschicht, die mit ca. 10 cm Mutterboden abgedeckt ist, die nach dem Sommer noch mit Rasen eingesät wird. Dadurch soll eine flächige Stabilität erreicht werden, die das von der Asphaltschicht ablaufende Regenwasser versickern lässt. Unterbrochen wird diese Rasenfläche nur durch beschotterte Flächen bei Grundstückseinfahrten und die Wegeanbindungen.
Es ist von allen Nutzern zu beachten, dass auf dem gesamten Weg und besonders auf diesen Versickerungsstreifen ein Parkverbot besteht und eingehalten wird.
Es muss die Befahrung der seitlichen Versickerungsstreifen unterbleiben, damit die Regenwasserversickerung nicht unterbrochen wird.
Wenn ein Anlieger beabsichtigen sollte, seine Grundstückszufahrt in einer anderen Art, als der vorab beschriebenen auszuführen, dann kann dieses nur so erfolgen, wie im Aushang am Vereinskasten beschrieben. Davon abweichende Arten der Ausbildung einer Grundstückszufahrt sind unbedingt im Vorfeld mit dem Vereinsvorstand abzustimmen. Der Verein ist dafür verantwortlich, dass die Auflage der Wasserbehörde eingehalten wird. Erfolgt dies nicht, kann das zu einer Rückforderung bereits erhaltener und verbauter Fördergelder führen.

4. Jeder Anlieger sollte vor seinem Grundstück abgefallene Äste, Zapfen, Nadeln und sonstige Verunreinigungen vom Weg entfernen, um den Weg möglichst lange in einem guten Zustand zu halten.

5. Öffentliche Ver- und Entsorger, wie Post, Müll, Fäkalien werden vom Vorstandgleichlautend informiert. Jeder von uns sollte aber entsprechende Hinweise weitergeben und auf deren Einhaltung achten.

6. Der beim Wegebau angefallene Aushub, der im Wesentlichen aus Feinsand, im geringen Umfang aus einem Schotter-/Sandgemisch besteht, ist in Restbeständen auf dem Vereinsgrundstück an der Südgrenze des Vereinsgeländes/Kreisstraße auf zwei Halden vorerst abgelagert. Er kann von jedem zur eigenen Verwendung auf Privatwegen oder Grundstücken abgefahren und verbaut werden. Eine Abfuhr auf Deponien durch den Baubetrieb ist vorgesehen und soll nach Klärung finanzieller Möglichkeiten noch im Laufe des Jahres erfolgen.

Der Vorstand geht nunmehr davon aus, dass durch diese Hochwassermaßnahme für unseren Verein ein erheblicher Vorteil entstanden ist und alle Nutzer durch umsichtiges Verhalten dafür sorgen, dass langfristig die Funktion des Weges erhalten bleibt.

Plötzky im Juni 2023

Ihr Vorstand